UN sammelt Informationen über Menschenrechtsverletzungen in Belarus
Das Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte ist an Informationen über alle mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen interessiert, die seit dem 1. Mai 2020 begangen wurden, einschließlich der möglichen geschlechtsspezifischen Dimensionen solcher Verletzungen.
Die Organisation verpflichtet sich, die Identität der Informant*innen nicht preiszugeben, die bereitgestellten Informationen nur mit deren Erlaubnis zu verwenden und sich vom Grundsatz „Do no harm“ („Richte keinen Schaden an“) leiten zu lassen: Leben, Sicherheit, Freiheit und Wohlergehen von Opfern, Zeugen und anderen beteiligten Personen sollen nicht gefährdet werden.