UN fasst beispiellosen Beschluss zu Belarus
Am 21. Oktober 2021 verabschiedeten die Mitgliedstaaten der Aarhus Konvention der UN-Wirtschaftskommission für Europa in Genf einen Beschluss zu Belarus, in dem die Schließung der Umweltorganisation „Ecodom“ als ein Fall von Schikane und Verfolgung von NGOs eingestuft wurde.
Der Beschluss sieht nicht nur die Einstufung der Auflösung der Organisation als einen Verstoß gegen das Übereinkommen, sondern auch die Aussetzung der Rechte und Privilegien von Belarus im Rahmen des Übereinkommens vor, sofern das Land nicht bis zum 1. Dezember 2021 Maßnahmen zur erneuten Registrierung von „Ecodom“ ergreift. Das Regime ist außerdem verpflichtet, bis zum 1. Juli 2022 einen Plan der Informationen für die litauischen Bevölkerung über den Betrieb des Belarusischen Kernkraftwerks (BelAKW) auszuarbeiten. Der Aussetzung tritt am 1. Februar 2022 in Kraft.
Dies ist das erste Mal in der Geschichte des Konvents, dass alle Bemühungen um einen Konsens ausgeschöpft sind und die Parteien gezwungen waren, durch Abstimmung zu einer Entscheidung zu greifen. 34 von 39 Ländern unterstützten diese Entscheidung und forderten Belarus auf, den Beschluss zur Schließung von „Ecodom“ aufzuheben.
Wenn die Bedingungen des Beschlusses nicht erfüllt werden, wird das Lukaschenko-Regime von der Liste der Empfänger internationaler Beihilfen für Umweltprojekte gestrichen.
„Ecodom“ – eine Organisation, die sich aktiv gegen den Bau des BelAKW und gegen den Bau einer Batteriefabrik in Brest einsetzte. „Ecodom“ wurde am 31. August 2021 von einem Gericht im Rahmen einer groß angelegten Aktion gegen NGOs geschlossen, bei der mehr als 200 gemeinnützige Organisationen aufgelöst wurden. Dies ist das erste Mal in der Geschichte des Konvents, dass ein Mitstreiter des Komitees ausgeschieden ist.