Polnischer Anwalt reicht Klage gegen Lukaschenko in Den Haag ein
Der in Warschau ansässige Rechtsanwalt Tomasz Wiliński reichte mit Unterstützung des Zivilgesellschaftlichen Krisenmanagements (NAU) eine Klage gegen Lukaschenko und Vertreter*innen mehrerer belarusischer Sicherheitsbehörden beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag ein.
Der Antrag enthält 160 Seiten juristischer Begründung und 40.000 Seiten an Dokumenten im Anhang. Der Antrag wurde im Namen einer großen Anzahl von Bürger*innen von Belarus, darunter auch im Namen des Leiters des NAU, Pawel Latuschka, eingereicht. In einer Erklärung fordert Wilińskis Anwaltskanzlei den Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag (ICC) auf, Ermittlungen einzuleiten. Neben Alexander Lukaschenko werden auch Iwan Tertel, Vorsitzender des KGB, Mikalaj Karpenkou, Befehlshaber der inneren Truppen, und andere Sicherheitsbeamte als Verdächtige genannt.
Laut Pawel Latuschka „hat der Internationale Strafgerichtshof nach der Prüfung des vorgelegten Materials das Recht, noch vor einer Verurteilung einen Haftbefehl zu erlassen und die Vertreter des Regimes von Interpol suchen zu lassen“.
Bereits Ende Dezember hatte Tomasz Wiliński bei der polnischen Staatsanwaltschaft einen ähnlichen Antrag wegen des Verdachts auf Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Alexander Lukaschenko und seine Komplizen gestellt.