Im Oktober verdreifachte sich fast die Zahl der „Extremisten“ in Belarus
Das Menschenrechtszentrum „Viasna“ berichtet, dass sich die Menschenrechtskrise in Belarus weiter verschärft. Im Oktober wurden in dem Land 72 weitere Personen als politische Gefangene anerkannt und die Liste derjenigen, die mutmaßlich „extremistisch tätig“ sind, wuchs von 573 auf 1.469 Personen.
Am 18. Oktober war es genau ein Jahr her, dass das Regime die erste „extremistische Formation“ anerkannt hat. Die Gesetzgebung legt den Extremismus-Begriff sehr weit und ungenau aus, und die Staatsorgane nutzen das Thema der Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus zynisch aus, um Repressionen gegen Demonstranten und Andersdenkende zu rechtfertigen. Allein am 28. Oktober hat das Innenministerium 625 Personen als „Extremisten“ eingestuft. Und nur 12 derjenigen, die im Oktober auf die Liste kamen, wurden auf der Grundlage von Artikeln verurteilt, die den Begriff „Extremismus“ enthalten. Die Liste der Medien, die das Regime als „extremistisch“ betrachtet, wurde im Oktober um das Buch „Vaterland: Eine bunte Geschichte“ des Historikers Uladzimir Arlau, die belarusische Übersetzung des Kinderbuchs „Die Ballade vom kleinen Schlepper“ des Nobelpreisträgers Joseph Brodsky und eine Reihe von Kanälen auf Telegram und YouTube erweitert.
Die Gerichtsprozesse gegen diejenigen, die gegen den Krieg protestiert und Vertreter der Machthaber oder Lukaschenko selbst „beleidigt“ haben, gehen weiter. Die Gerichte verhängen auch immer noch Urteile für die Teilnahme an friedlichen Protesten im August 2020. Innerhalb eines Monats wurden 34 Personen wegen mutmaßlicher „Gruppenaktionen, die die öffentliche Ordnung grob verletzen“, d. h. wegen der Teilnahme an friedlichen Versammlungen, verurteilt. Die Angeklagten haben weder Brandstiftung noch Pogrome begangen, noch haben sie bewaffneten Widerstand gegen die Sicherheitsbehörden geleistet – ihre Handlungen stellen keine Straftat im Sinne der Anklage dar. Gleichzeitig dokumentieren Menschenrechtler weiterhin Fälle von Folter und Misshandlung, die ungestraft bleiben.