Bei der Generalstaatsanwaltschaft Deutschlands ist eine Anzeige gegen die belarusischen Einsatzkräfte eingegangen
Das Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) hat gemeinsam mit der Weltorganisation gegen Folter (OMCT) beim deutschen Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen sechs hochrangige Vertreter der belarusischen Sicherheitskräfte wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gestellt. Sie enthält Informationen zu Massenverhaftungen, Folter, Verschwindenlassen, sexueller Gewalt und politischer Verfolgung nach dem 9. August 2020. Da es sich um internationale Verbrechen handelt, können sie in Deutschland nach dem Grundsatz der universellen Gerichtsbarkeit verfolgt werden, so die Verfasser der Erklärung.
Wie Andreas Schüller, Direktor des Programms für internationale Verbrechen und Rechenschaftspflicht, erklärte, wird der Generalstaatsanwalt voraussichtlich eine Voruntersuchung gegen die beteiligten Personen einleiten, da in Belarus in naher Zukunft keine derartigen Fälle untersucht werden. Es gebe klare Beweise dafür, dass die Folter und die Gewalt vorsätzlich und systematisch erfolgten und die Schwelle zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit erreicht haben, sagte OMCT-Generalsekretär Gerald Staberock. Er fügte hinzu, dass diese Informationen durch wiederholte internationale Untersuchungen, einschließlich des Moskauer Mechanismus der OSZE, bestätigt wurden.
In Belarus wurde seit dem 9. August 2020 kein einziges Strafverfahren gegen Sicherheitsbehörden nach Massenverhaftungen, Schlägen und Misshandlungen von Bürgern eingeleitet. Dies ist nicht der erste Versuch, Deutschland dazu zu bringen, ein solches Verfahren nach dem Grundsatz der universellen Gerichtsbarkeit einzuleiten. Im Mai 2021 reichten vier deutsche Rechtsanwälte im Namen von zehn belarusischen Staatsbürgern eine Klage gegen Alexander Lukaschenko bei der deutschen Bundesanwaltschaft ein. Das Schicksal dieser Klage ist derzeit nicht bekannt.