Belarus*innen im Ausland dürfen beim Referendum nicht abstimmen
Der Pressesprecher des belarusischen Außenministeriums Anatol Hlas erklärte, dass in den belarusischen Botschaften keine Wahllokale für das Verfassungsreferendum am 27. Februar geöffnet werden. Als Gründe für diese Entscheidung nannte der Beamte „Personalmangel in einigen Botschaften“ und die Coronavirus-Pandemie. Außerdem schlug Hlas Belarus*innen, die im Ausland leben, vor, nach Belarus zu kommen und abzustimmen.
Nach verschiedenen Schätzungen befinden sich bis zu einer halben Million belarusischer Staatsbürger*innen im Ausland, die meisten von ihnen sind wahlberechtigt. Der von Swetlana Tichanowskaja eingesetzte Sonderbeauftragte für die Wahlen, Aliaksandr Schlyk, glaubt, dass die Weigerung, Wahllokale im Ausland zu eröffnen, die Möglichkeiten der belarusischen Bürger*innen einschränkt, ihre Rechte wahrzunehmen.
Im Jahr 2020 unterschieden sich die Ergebnisse der Exit Polls, also der Befragung der Wähler*innen unmittelbar nach der Stimmabgabe, bei den belarusischen Präsidentschaftswahlen im Ausland radikal von den offiziellen Ergebnissen in diesen Wahllokalen – und das, obwohl Menschenrechtlern und Beobachtern zufolge es schwieriger war, Wahlergebnisse in den Botschaften zu fälschen als in Belarus selbst.