Untersuchungskomitee leitet kein Strafverfahren gegen belarusische Einsatzkräfte ein
Nach den manipulierten Präsidentschaftswahlen in Belarus gingen im August 2020 Hunderttausende Menschen zu friedlichen Protesten, Tausende wurden festgenommen und von Einsatzkräften schwer geschlagen, Folterungen wurden von Ärzten und Freiwilligen von Menschenrechtsorganisationen dokumentiert.
Im Mai 2021 wurde bei der deutschen Bundesanwaltschaft ein Antrag wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Namen von 10 Personen, die in Belarus gefoltert worden waren, eingereicht. Zuvor wurden ähnliche Anträge im Rahmen der universellen Gerichtsbarkeit gestellt und werden derzeit in Litauen geprüft. Auch in Polen läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Antrags zweier polnischer Staatsbürger.
Und heute hat das belarusische Untersuchungskomitee es abgelehnt, ein Strafverfahren zu den Beschwerden von Bürgern, die unter der Brutalität von Strafverfolgungsbeamten während der Festnahmen bei friedlichen Protesten im August 2020 und an Orten der Inhaftierung gelitten haben, einzuleiten. Der Behörde zufolge wurde die Einreichung dieser Beschwerden „fremdgesteuert“.
680 Personen haben eine Ermittlung über „mutmaßlich rechtswidrige Handlungen von Beamten der Innenbehörde“ beantragt. Das Ermittlungskomitee behauptet, dass der Einsatz von physischer Gewalt und spezieller Ausrüstung durch Mitarbeiter bei der Unterdrückung von Straftaten in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Gesetzes „Über die Behörde für innere Angelegenheiten“ und anderen Rechtsakten von Belarus stand, und dass die gewählten Mittel und Methoden verhältnismäßig waren und „in der Absicht, unter den gegebenen Umständen den geringsten Schaden zu verursachen, angewandt wurden “. Nach Angaben der Behörde erlitten die Bürger*innen ihre Verletzungen „an Orten von nicht genehmigten Massenveranstaltungen und Massenunruhen“.
Inzwischen hat ein unabhängiges Gutachten bestätigt, dass die Stimme auf den von der BYPOL-Initiative vorgelegten Tonbändern, auf denen die Einsatzkräfte angewiesen wurden, mit äußerster Härte gegen die Demonstrant*innen vorzugehen, dem ehemaligen Leiter des belarusischen Innenministeriums, Juri Karajew, gehört. In einer der Tonaufnahmen bezeichnet Karajew Belarus*innen als „dumm“, „kurzsichtig“, „fette Spießer“ und „Schlampen“. Dort rief er auch dazu auf, diejenigen, die die Sicherheitskräfte bedrohen, aufzuspüren: „Lasst alles fallen, findet diese Drecksäcke und beseitigt sie“. In der zweiten Tonaufnahme bezeichnet Karajew Sjarhej Tichanouski als „Monster“ und bedauert, dass dieser zu spät inhaftiert wurde: „Es gibt keinen Strafparagraph gegen ihn, man sollte einen erfinden und ihn für lange Zeit einsperren. Lass ihn dort sitzen! Lass ihn dort verrecken!“
Als Reaktion auf die Weigerung, ein Strafverfahren einzuleiten, hackten sich die Cyber-Partisanen Berichten zufolge in die Datenbank des Untersuchungsausschusses ein. „Niemand wird sich der Verantwortung entziehen“, behaupten die Cyber-Partisanen.