Das belarusische Strafrecht wird verschärft
Nach den Änderungen werden Extremismus (Gründung einer extremistischen Formation und Teilnahme an ihr, Vorbereitung zur Teilnahme), Finanzierung und Erleichterung einer solchen Tätigkeit, wiederholte Verletzung des Verfahrens zur Durchführung von Massenveranstaltungen, illegale Sammlung und Verbreitung von personenbezogenen Daten unter Strafe gestellt.
Die Haftung wurde im Vergleich zu einigen der bisher geltenden Normen verschärft.
Alle verabschiedeten Änderungsanträge zielen darauf ab, die Protestbewegung zu unterdrücken und die Bürger einzuschüchtern. Einige der Regeln treten in 10 Tagen in Kraft.